Lernstörungen

Lese-Rechtschreibstörungen und Rechenstörungen sind vielfältig und komplex. Es handelt sich um Teilleistungsstörungen, die das schulische Lernen stark beeinträchtigen können.

Im Bereich des Schriftspracherwerbs können das Lesen und Rechtschreiben, nur das Rechtschreiben und auch nur das Lesen beeinträchtigt sein.

Ein Defizit beim Rechtschreiben zeigt sich durch eine deutliche höhere Anzahl von Rechtschreibfehlern im Vergleich zum Durchschnitt der Klassenstufe.

Leseschwierigkeiten können sich durch Ungenauigkeiten und Verständnisprobleme offenbaren. Kernsymptomatik ist aber eine stark verlangsamte Lesegeschwindigkeit.

Eine Dyskalkulie zeigt sich durch Probleme beim Erwerb der vier Grundrechenarten und deren Anwendung. Die Probleme können durch schnelles, zählendes Rechnen zu Beginn der Schulzeit gelegentlich noch ausgeglichen werden, treten aber spätestens mit einer Erweiterung des Zahlenraums schon im Laufe der Grundschulzeit auf.

LRS / Legasthenie / Lese-Rechtschreibstörung

Beim Schriftspracherwerb können Probleme beim Lesen und/oder beim Rechtschreiben auftreten. Es ist wichtig, durch eine genaue Diagnostik ein individuelles Muster der Schriftsprachfähigkeiten zu ermitteln und darauf basierend eine passende Förderung zu planen. Wir bieten keine Gruppen- sondern nur Einzelförderungen an.

Dyskalkulie / Rechenstörung

Beim Rechenerwerb können schon relativ früh Probleme auftreten. Kinder haben dann Schwierigkeiten mit allen Grundrechenarten und rechnen zumeist zählend auch über das Ende der ersten Schulklasse hinaus. Weil in der Regel schon sehr frühe Schritte in der Rechenentwicklung nicht vollzogen wurden, hilft auch intensives Üben der schulischen Inhalte allein nicht weiter. Die Förderung muss an der Stelle ansetzen, wo die Defizite in der Entwicklung aufgetreten sind.

Welche Schritte kann ich einleiten, damit mein Kind eine Förderung erhält?

Um eine Förderung im Bereich Dyslexie oder Dyskalkulie durch das Jugendamt zu erhalten, müssen Sie sich zunächst an den dafür zuständigen Sachbearbeiter richten und einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen.

Hier werden Sie zusätzlich beraten und über den weiteren Verlauf informiert. Nach Antragstellung wird ein Bogen an die Schule Ihres Kindes versandt, der Aufschluss über die Schulsituation geben soll.

Hier finden Sie eine übersichtliche Checkliste der Schritte zu Antragstellung.

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