Alina Welsch eignete sich vom 08. Bis 10. März bei dem diesjährigen Kongress des Bundesverbandes für Legasthenie und Dyskalkulie (BVL-Kongress) in Würzburg aktuelles Fachwissen an. Unter anderem besuchte sie dort Vorträge zu den Themen ADHS, zur Vorhersage von Lese-Rechtschreibfähigkeiten im Vor- und Grundschulalter und zu digitalen Online-Therapiekonzepten für Kinder mit LRS.
Besonders aktuell war der Beitrag von Dr. Johannes Mierau zur mündlichen Verhandlung vom 28.06.2023 des Bundesverfassungsgerichts über den Zeugnisvermerk bei LRS aus juristischer Sicht. Bezug genommen wurde auf den Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt sein“. Ein Zeugnisvermerk eines Nachteilsausgleichs bei LRS (z.B. Zeitzugabe in Klausuren) wurde in Bezug auf Vergleichsgruppen mit einer anderen Behinderung ohne Zeugnisvermerk als diskriminierend eingestuft. Im Gegensatz dazu zählt der Notenschutz, also die Nichtbenotung z.B. der Rechtschreibung, als Privilegierung, weshalb ein Zeugnisvermerk erforderlich ist.
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