Häufig gestellte Fragen zu logopädischen Behandlungen

Wie kontaktiere ich die Praxis am besten?

Zur Anmeldung in der Praxis erreichen Sie uns telefonisch am besten Mo-Fr zwischen 9 und 12:30 in der Praxis Laurensberg unter 0241/1698185. Sie können uns aber zu jeder Zeit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter mit ihrem Namen und ihrer Telefonnummer sowohl in der Praxis Laurensberg als auch in der Praxis Burtscheid (0241/56818972) hinterlassen. Wir rufen dann zurück. Gerne können Sie uns auch bequem per Mail (info@logopädieaachen.de) kontaktieren. Hinterlassen Sie dann bitte auch eine Telefonnummer, damit ggf. Fragen auch im direkten Kontakt besprechen können.

Was bringe ich zum ersten Termin mit?

Zum ersten Termin brauchen wir von Ihnen eine ärztliche Verordnung, die nicht älter als 14 Tage alt sein darf oder bei Lerntherapien im Rahmen der Eingliederungshilfe den Bescheid des Jugendamtes.

Brauche ich eine Überweisung des Arztes?

Sie brauchen eine ärztliche Heilmittelverordnung, damit wir Sie oder Ihr Kind logopädisch behandeln dürfen.

Wie läuft die Therapie meines Kindes ab?

Am Anfang der Therapie steht der Beziehungsaufbau zwischen Kind und Therapeutin. Daher ist in den ersten Stunden (zumindest der ersten Einheit) ein Elternteil mit im Therapieraum. Es werden dann Daten zur kindlichen Entwicklung erfragt und eine Diagnostik zum Sprachstand des Kindes durchgeführt. Wenn das Kind sich sicher bei seiner Therapeutin fühlt, findet die Therapie ohne die Anwesenheit der Eltern im Therapieraum statt. Mit den Eltern wird dann in den letzten Minuten der Einheit der Inhalt der Stunde besprochen und eine Hausaufgabe abgestimmt.

Weshalb nutzt Logopädie bei Zahnfehlstellungen?

Häufig ist ein falsches Schluckmuster bei Zahnfehlstellungen ursächlich oder aufrechterhaltend. Dabei presst die Zunge beim Schlucken gegen die Zähne. Es ist daher wichtig, ein korrektes Schluckmuster zu trainieren und gewohnheitsmäßig in den Alltag zu übertragen.

Ist LRS und Legasthenie dasselbe?

Es gibt verschiedene Begriffe und auch unterschiedliche Definitionen, die aber insgesamt alle dasselbe beschreiben sollen. Ganz grob sprechen wir von einer LRS, Lese- / Rechtschreibstörung und auch von einer Legasthenie, wenn ein Kind deutlich schlechter liest und / oder schreibt als wir es aufgrund seines Alters, seiner Klassenstufe und seiner sonstigen Bedingungen erwarten müssten. Es bedarf eines standardisierten Lese- und Rechtschreibtestes, um die Lese- / Rechtschreibleistung beurteilen zu können.

Wie lange dauert eine Therapieeinheit?

Die Dauer der Einheit richtet sich bei den logopädischen Behandlungen nach der Vorgabe der ärztlichen Verordnung. In der Regel dauert eine Therapieeinheit 45 Minuten. Behandlungen außerhalb des logopädischen Sektors bei Lernstörungen dauern immer 45 Minuten.

Wer trägt die Kosten einer Lerntherapie?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Kostenübernahme durch die Stadt im Rahmen der Eingliederungshilfe möglich. Ansonsten müssen die Kosten selbst getragen werden. Wir beraten Sie gerne.

Was behandelt eine Logopädin?

Das logopädische Behandlungsspektrum ist groß. Aussprache, Lautbildung, Lautwahrnehmung und -unterscheidung, Wortschatz oder grammatische Fähigkeiten im Kinder- und Jugendalter, Sprachprobleme bei neurologischen Erkrankungen (z.B. Schlaganfall oder Demenz), Schluckstörungen, Stimmerkrankungen und Stottern sind die häufigsten Behandlungsfelder unserer Praxis.

Ab welchem Alter ist eine logopädische Therapie sinnvoll?

Logopädie kann schon sehr früh eine sinnvolle Intervention darstellen. Es ist ein Mythos, dass eine Behandlung erst ab einem bestimmten Alter sinnvoll ist. Der Eintritt in die logopädische Therapie richtet sich nach der Art der Beschwerden und deren Ausprägung. Wir beraten Sie gerne.

Ist Logopädie nur etwas für Kinder?

Nein, es gibt vielfältige Gebiete, bei denen eine logopädische Therapie sinnvoll und hilfreich ist. So z.B. Aphasie, Dysphagie, Stimmstörungen, demenzielle Erkrankungen, Stottern u.v.m.

Wer darf eine Lese- / Rechtschreibschwäche oder eine Rechenschwäche behandeln?

Es gibt keinen vorgeschriebenen Ausbildungsgang oder Abschluss, der zur Förderung bei Lernstörungen berechtigt. Deshalb hat der Bundesverband für Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) ein Zertifikat aufgelegt, um Ausbildungsinhalte für die Therapie in diesem Bereich festzulegen. Der Titel „Dyslexietherapeut nach BVL®“ oder „Dyskalkulietherapeut nach BVL®“ ist dadurch schon ein geeigneter Hinweis auf eine geordnete Ausbildung in diesem Bereich. Inzwischen sind Schriftsprachstörungen aber auch ein fester und umfangreicher Bestandteil der logopädischen Ausbildung z.B. an der Lehranstalt für Logopädie des Universitätsklinikums Aachen.